Kapitalanlagenrecht

Die Gründe für die Nachfrage an Kapitalanlagen sind in erster Linie Steuern sparen, dann Alterssicherung, und letztlich Vermögensmehrung. Die große Nachfrage an Steuersparmodellen führt immer wieder dazu, dass leichtfertig über die Nachteile derselben hinweggesehen wird.

Bestes Beispiel sind hierfür die Immobilienprojekte in den neuen Bundesländern. Berlin wurde mit unzähligen Bauprojekten konfrontiert, die letztlich in der Masse völlig am Bedarf vorbei gingen.  Anleger sollten sich vor der Anlageentscheidung von wirtschaftlich nicht beteiligten Fachleuten ausführlich beraten lassen. Viele Produkte des Kapitalmarktes zielen zwar auf Vermögensmehrung ab, es ist jedoch nicht gesagt, dass das Vermögen der Anleger vermehrt wird. Risikofreie Anlagen mit hohen Renditen gibt es nicht. Solche Anlagen würde Vermittler wohl eher selbst zeichnen. Bei derartigen Versprechungen sollten Anleger vorsichtig werden und besonders kritisch die Sachkunde ihres Beraters prüfen. Anlageberater oder Wirtschaftsberater kann im Grunde genommen jeder werden.

Leider gibt es in Deutschland weder eine entsprechende Ausbildung, noch berufsständische Voraussetzungen für diesen Berufsstand.

Eine weitere Besonderheit bei Kapitalanlagen ist die hohe Bereitschaft und Entscheidungsfreude der Anleger. Bei Erwerbsgeschäften des täglichen Lebens wird der Preis meist kritisch hinterfragt, während die wesentlich folgenschwereren Anlagenentscheidungen häufig sofort getroffen und die vertraglichen Grundlagen ohne weitere Prüfung unterzeichnet werden.

Es wurden häufig Fälle bekannt, in denen Anleger ihren Anlageberatern blanko Beitrittserklärungen unterschrieben haben. Teilweise erfolgte der Abschluss telefonisch oder per Telefax. Oftmals haben sich Anleger bei verschiedenen Banken verschuldet, ohne dass ihnen dieses überhaupt bewusst wurde. Rechnet man die Vermögensverluste bei einzelnen Anlegern nach, stellt man fest, dass der Anleger jahrzehntelang sparen kann, ohne die durch seine Kapitalanlage bewirkten Verluste jemals ausgleichen zu können.

Der heutige Durchschnittsanleger verfügt weder über ausreichende finanzielle Mittel, noch über einen entsprechenden Kenntnisstand, so dass er für geschickte Anlageberater und Vermittler ein „leichtes Opfer“ ist.

Der Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht kann insoweit in verschiedenen Punkten behilflich sein:

Zum einen kann er vor Anlageentscheidung hinzugezogen werden, um die Anlage kritisch zu prüfen. Eine solche Prüfung hat bereits vielen Anlegern Geld gespart. Weiter kann der Anleger während der laufenden Anlage für wichtige Entscheidungen anwaltlichen Rat einholen (z. B. beim Thema Nachschüsse). Soll eine Abwicklung der Beteiligung erfolgen, sollte unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Liegt bereits ein wirtschaftlicher Schaden vor, kann der Rechtsanwalt Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung oder Schadenskompensation prüfen und durchsetzen.