Erbrecht

Als erfahrene Anwälte für Erbrecht beraten und vertreten wir Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Wir gestalten für Sie kluge und steuerlich optimierte Testamente, unterstützen Sie nach dem Erbfall bei der Abwicklung von Nachlässen, wir regeln Pflichtteilsansprüche und wir begleiten sie bei Verwaltung und Teilung des Nachlasses unter Miterben. Wir bedienen uns wenn nötig externen Sachverstandes, indem wir Sachverständige des Grundstücks- oder Versicherungsrechts und unabhängige Vermögensplaner oder auch Wirtschaftsprüfer und Steuerexperten hinzuziehen und schließlich auch Notare vorbereitend einbinden.

Im Einzelnen sind unsere Arbeitsgebiete:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen für Ehepaare und Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, nicht miteinander verheiratete Paare, Getrenntlebende und Geschiedene, Unternehmer und Immobilieneigentümer und -besitzer
  • Gestaltung von Übergabe- und Schenkungsverträgen als optimierte Maßnahmen der Nachfolgeplanung
  • Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen
  • Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbfälle mit Auslandsbezug
  • Erbschaftssteuerliche Beratung
  • Erbschaftsteuererklärungen