Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht ist sowohl für die Mieter als auch für die Vermieter komplex und unübersichtlich. Es bietet zahllose Probleme und Risiken sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht. Rechtzeitige anwaltliche Beratung und Vertretung tun Not. Herr Rechtsanwalt Reinhold Wunderlin und Frau Rechtsanwältin Anja de la Fontaine sind seit Jahrzehnten sowohl für Vermieter als auch für Mieter außergerichtlich beratend und als Vertreter vor Gericht tätig. In zunehmendem Umfang können wir auch durch den Einsatz mediativer Techniken oder gar der Mediation selbst Konflikte zwischen Mietvertragsparteien dauerhaft lösen.

Das Wohnungseigentumsrecht ist in besonderem Maße Spezialrecht und als solches wegen seiner Formalisierung sowohl für Wohnungseigentümern und Wohnungseigentumsverwaltern zwar von größter Bedeutung, gleichwohl nicht populär. Die Entscheidungen der Gerichte fallen häufig für alle Beteiligten enttäuschend aus. Vor dem Hintergrund unserer langjährigen Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet können wir Sie durch Beratung und Vertretung zu realistischen Ergebnissen führen und so meist zu einer dauerhaften Befriedung der Konfliktparteien beitragen.

 

Wir stehen Ihnen mit unserer Kompetenz in folgenden Themenbereichen zur Verfügung:

 

  • Richtige Gestaltung neuer und rechtliche Prüfung bestehender Miet- und Pachtverträge sowohl für Vermieter/Verpächter als auch für Mieter/Pächter
  • Beendigung von Mietverhältnissen durch Kündigung und Räumungsklage einschließlich der Einleitung der Zwangsräumung
  • Durchsetzung und Abwehr von Mietzins- und Nebenkostenforderungen
  • Vorbereitung, Durchführung und Durchsetzung wirksamer Mieterhöhungsverlangen, aber auch deren Abwehr, wenn sie unwirksam oder ungerechtfertigt sind
  • Durchsetzung und Abwehr von Mietminderungen
  • Kautions- und Betriebskostenabrechnungen für Vermieter und deren Überprüfung für Mieter
  • Herstellung des Kontaktes zu öffentlichen Stellen, welche für den Erhalt notleidend gewordener Mietverhältnisse und die Vermeidung von Obdachlosigkeit zuständig sind

Mit Ihrem Anliegen wenden Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Reinhold Wunderlin und an Frau Rechtsanwältin Anja de la Fontaine.