FAMILIENRECHT

Wir beraten und vertreten Sie auf dem gesamten Gebiet des Familienrechts. Durch zielgerichtete, integrierte und ganzheitliche Betrachtungsweisen entwickeln wir in unserem Team für Sie die richtige Strategie unter besonderer Berücksichtigung der emotionalen Belastung der Beteiligten und Betroffenen.

Wir prüfen für Sie umfassend und individuell die Auswirkungen der radikalen Änderungen im Unterhaltsrecht der Getrenntlebenden und Geschiedenen, der Strukturreform im Rentenausgleich (Versorgungsausgleich) und der großen Reform des Familienverfahrensrechts. Im gerichtlichen Verfahren vertreten wir Sie mit Kompetenz und Nachhaltigkeit.

Ihre Themen und unsere Tätigkeitsbereiche sind:

• Abstammungs- und Statusverfahren
• Abwicklung von Scheidungsverfahren und Scheidungsfolgen
• Ausgleich der Rentenansprüche (Versorgungsausgleich)
• Eheverträge vor und nach der Eheschließung, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
• Elterliche Sorge und Umgangsrecht
• Gewaltschutzangelegenheiten
• Internationales Familienrecht
• Nichteheliche und eingetragene Partnerschaften
• Partnerschaftsverträge
• Regelungen zu Ehewohnung und Haushaltsgegenständen
• Steuerliche Folgen von Trennung und Scheidung
• Kindes- und Ehegattenunterhalt
• Unterhaltsvereinbarung und Unterhaltsverfahren
• Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
• Teilungsversteigerung

Wir betreuen und vertreten Ihre familienrechtlichen Anliegen außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren, aber auch gegenüber den anderen beteiligten Stellen, beispielsweise den Jugendämtern, der Sozialhilfeverwaltung und auch den Finanzbehörden.