Insolvenzrecht

In der Regel erleben wir bei einer Insolvenzberatung, meistens in höchster Not und viel zu spät, dass der Mandant/ die Mandantin danach erstmals wieder ruhig schlafen kann. Die dauernden Stresssituationen bei der Schuldnerin/ dem Schuldner wurden zumindest abgeschwächt.

Das neue Insolvenzrecht gibt jedem Schuldner und jedem Schuldnerunternehmen eine zweite Chance. Die Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass der Schuldner wieder am Wirtschaftsleben teilnimmt. Die Sanierung von Unternehmen liegt meistens auch im Interesse des Gläubigers, denn nur mit einem sanierten Schuldner haben sie einen Kunden wieder gesichert.

Eine möglichst frühzeitige Beratung erhöht die Sanierungschancen. Unsere Erfahrung ist es aber auch, dass es in der Regel nie zu spät ist. Wenn dem so wäre, so könnte dies mit Sicherheit nur ein Fachmann beurteilen und nicht der betroffene Leihe.

Die Kanzlei ist auf die Sanierung durch Insolvenzpläne spezialisiert. Insolvenzpläne können ab 2013 nunmehr auch von Verbrauchern vorgelegt werden. Bisher ist kein einziger von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Hingerl eingereichter Insolvenzplan bei Gericht gescheitert.